Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Warum gibt es zum Teil unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern?

Zusammenarbeit von Bund und Ländern – Die Leitlinien zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen. Nach dem föderalen Prinzip erlassen die Länder in ihrer Zuständigkeit die konkreten Regelungen. Für den Vollzug wiederum sind dann die örtlichen Verwaltungsbehörden zuständig. Regionale Besonderheiten und epidemiologische Lagen – nicht alle Regionen sind gleich stark vom Virus betroffen – machen es notwendig, dass die Länder und Landkreise bedarfsgerecht auf die jeweilige Situation vor Ort reagieren. Deswegen kann es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben.

Rechtliche Grundlage des Handelns ist das Grundgesetz. So besagt etwa Artikel 30, dass die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben Sache der Länder ist, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Welche Beschlüsse haben Bund und Länder gemeinsam gefasst?

Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Quelle: www.bundesregierung.de

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