Öffentliches Leben

Das gilt für das öffentliche Leben

Welche Corona Regeln gelten für soziale Kontakte und öffentliche Bereiche? 

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vor. Allerdings können die Länder in ihren jeweiligen Corona-Schutz-Verordnungen davon abweichen. Denn das Infektionsgeschehen ist nicht überall gleich. So gilt beispielsweise im Land Berlin seit dem 1. Dezember, dass nur Kinder bis zwölf Jahre von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind. 

Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Grundsätzlich gilt es, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Jeder hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Die einzelnen Regelungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.

Bundesweit gelten die Abstands- und Hygieneregeln weiter. Gerade jetzt im Herbst und in den Wintermonaten ist sehr konsequent auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten. Die Hygieneregeln sind stets einzuhalten und dort, wo es geboten ist, sind Alltagsmasken zu tragen. Hinzu kommt die dringende Empfehlung, die Corona-Warn-App zu nutzen und beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften. Die Einhaltung dieser Regeln ist wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens.


Sind kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern erlaubt?

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Auch private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Die einzelnen Regelungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.


Was gilt an Silvester?

Am Silvester- und Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr untersagt. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Wo genau legen die Kommunen fest. Es wird dringend geraten, generell auf das Zünden von Feuerwerk zu verzichten. Über abweichende Regelungen entscheiden die Länder.

Darüber hinaus gelten an Silvester die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts gestattet. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit.


Was bedeutet das An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr?

Von einer Ansammlung spricht man, wenn Menschen zufällig zusammentreffen. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Personen für einen gemeinsamen Zweck. Ziel des Verbots ist, zu verhindern, dass sich an Silvester und am Neujahrstag größere Gruppen auf der Straße aufhalten.


Was muss ich beachten, wenn ich einkaufen gehe?

Der Groß- und Einzelhandel bleibt weitestgehend geöffnet. Das gilt für Lebensmittelgeschäfte,  Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Babyfachmärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker. Ebenfalls können Auto- und Fahrradwerkstätten öffnen sowie Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons. Zeitungen, Tierbedarf und Futtermittel dürfen weiter verkauft werden. Der Verkauf von non-food Produkten kann eingeschränkt werden. Alle anderen Geschäfte schließen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021.

Beim Einkauf müssen Auflagen zur Hygiene eingehalten, der Zutritt zum Geschäft gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Generell soll sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern insgesamt höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche befinden. Bei größeren Geschäften gilt ab 800 Quadratmetern zusätzlich die Erlaubnis von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

Darüber hinaus gilt in allen Bundesländern eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen. Die Maskenpflicht gilt auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Dies wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert.


Was gilt bei Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege?

Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind geschlossen, da in diesen Bereichen eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Friseursalons werden vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.


Darf mein Kind auf den Spielplatz?

Spielplätze haben in vielen Bundesländern geöffnet. Dabei sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Informationen, ob der Besuch in Ihrer Region erlaubt ist, finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.


Was gilt für den Sport?

Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern wurden ab dem 2. November eingestellt. Auch Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Erlaubt bleiben der Individualsport sowie Sport zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.

Die konkreten Schritte und aktuellen Verordnungen zum Sport regeln die Länder. Grundlage dabei sind unter anderem die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände. Die Leitplanken des DOSB und weitere Informationen zum Sportbetrieb in Deutschland können Sie hier einsehen.


Darf ich eine religiöse Einrichtung besuchen?

Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen können stattfinden, soweit die Auflagen des Infektionsschutzes eingehalten werden. Das gilt auch für Weltanschauungsgemeinschaften. Bund und Länder werden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um Vereinbarungen zur Kontaktreduzierung zu treffen. Große religiöse Zusammenkünfte gilt es zu vermeiden.

Es gelten 1,5 Meter Mindestabstand, eine Maskenpflicht auch am Platz sowie das Verbot des Gemeindegesangs. Besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen und Trauungen ebenso wie Trauergottesdienste dürfen im kleinen Kreis stattfinden. Auf religiöse Handlungen, die große Besucherzahlen anziehen, ist zu verzichten (zum Beispiel Wallfahrten oder Prozessionen). Auch von Chorgesang sowie Orchesterbegleitung wird abgeraten. Die Einzelheiten regeln die jeweiligen Bundesländer.


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