Gastronomie, Kultureinrichtungen und Veranstaltungen

Welche Regeln gelten für die Gastronomie? 

Seit 2. November sind alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Alkoholische Getränke dürfen im öffentlichen Raum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 nicht mehr verzehrt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.


Dürfen Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos öffnen?

Seit dem 2. November sind alle Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie ähnliche Einrichtungen geschlossen.


Sind Zoobesuche erlaubt?

Zoos, zoologische Gärten oder Tierparks sind grundsätzlich geschlossen. Davon abweichende Regelungen finden Sie auf der


Was gilt für Großveranstaltungen?

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.


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