Corona Regeln und Einschränkungen
Kontakte deutlich minimieren!
Bund und Länder haben neue Corona-Regeln beschlossen. Es ist momentan besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt:
Beachten Sie die AHA+AL-Regeln – Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften.
Die aktuellen Corona Regeln und Einschränkungen im Überblick:
- Das gilt für das öffentliche Leben
- Das gilt für Gastronomie, Kultureinrichtungen und Veranstaltungen
- Das gilt für Kita und Schule
- Das gilt für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
- Diese Informationen gelten für Reisende
- Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Corona Verordnung für Silvester & Neujahr
Bund und Länder haben zu Silvester und Neujahr deutschlandweite Regeln beschlossen.

Corona Verordnung für Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie
Bund-Länder-Beschluss: Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie.

Corona Verordnung für Schulen, Kitas, Arbeitsleben
Bund-Länder-Beschluss: Schulen, Kitas, Arbeitsleben

Die Zahl der Neuinfektionen ist deutschlandweit noch nicht auf das notwendige Niveau gesunken, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Deshalb haben Bund und Länder die seit dem Anfang November geltenden Regelungen und Kontaktbeschränkungen bis zum 10. Januar 2021 verlängert.
Außerdem gelten seit 16. Dezember weitere Maßnahmen und neue Corona Regeln, die von den Ländern umgesetzt werden. So sind Teile des Einzelhandels sowie Friseursalons vorübergehend geschlossen. Schulen sollen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 grundsätzlich schließen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Analog wird in Kitas verfahren.
Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die Maßnahmen vor Ort nochmals erweitert werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen am 5. Januar 2021 entscheiden, wie ab dem 11. Januar 2021 verfahren wird.
Quelle: www.bundesregierung.de – Montag 28. Dezember 2020